08 Mai „Auf die tatsächlichen Verhältnisse kommt es an“
Oberlandesgericht Hamm sieht freigelassene Wisente als herrenlos an
Hamm, 8. Mai 2017. Fortsetzung der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Hamm: Erneut trafen sich dort die Grundstückseigentümer aus Schmallenberg und der Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein im Streit um die Freiheit der Wisente. Der Senat kündigte die Verkündung des Urteils für Montag, den 29. Mai an.
In der Verhandlung folgte der Senat der Einschätzung des Wisent-Vereins, die Tiere seien wildlebend. „Auf die tatsächlichen Verhältnisse kommt es an“, so der Vorsitzende Richter des Senats. „Wir meinen, dass die freigelassenen Wisente die Freiheit wiedererlangt haben und herrenlos sind. Die Tiere bewegen sich frei im Wald, werden wie andere Schalenwildarten nur im Winter gefüttert und sonst nicht versorgt.“ Ein wichtiger Zwischenschritt aus Sicht von Bernd Fuhrmann, erster Vorsitzender des Trägervereins Wisent-Welt-Wittgenstein: „Das zeigt, dass die Richter bereit sind, die Gegebenheiten vor Ort im Streifgebiet der Wisente angemessen zu berücksichtigen.“
In einer vorläufigen Einschätzung deutete der Senat an, dass er in seiner Entscheidung das Jagdrecht durch Artenschutzrecht eingeschränkt sieht. „Unsere artenschutzrechtlichen Argumente haben gezogen“, freut sich Bernd Fuhrmann. „Das lässt hoffen, dass das Überleben der Wisente sicherer geworden ist.“ Folgt man den Richtern, so würden alle Maßnahmen, zu denen der Wisent-Verein verurteilt werden könnte, unter dem Genehmigungsvorbehalt der Naturschutzbehörden stehen. Dagegen beharren die Kläger weiter auf die uneingeschränkte Anwendung jagdrechtlicher Vorschriften.
Gegen das Urteil wird die Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen. Im Vorstand des Trägervereins ist man sich einig: „Wir werden alles dafür tun, um die Freiheit der Wisente zu erhalten.“