Berufung: Wisent-Verein geht vor das Landgericht Arnsberg

Berufung gegen Schmallenberger Urteil angekündigt | Status der Herrenlosigkeit soll nun schnell herbeigeführt werden

Schmallenberg, Bad Berleburg, 2. Oktober 2014. Das Schmallenberger Amtsgericht hat in seinem Urteil vom Donnerstag die Einstweilige Verfügung gegen den Wisent-Verein bestätigt. „Wir sind natürlich enttäuscht und hätten uns ein anderes Urteil gewünscht“, sagt Bernd Fuhrmann, der erste Vorsitzende des Wisent-Trägervereins. Er kündigte aber zugleich Berufung gegen die Entscheidung vor dem Arnsberger Landgericht an, da die Urteilsbegründung ausreichende Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Berufung bietet.

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung vor dem Schmallenberger Amtsgericht war eine Einstweilige Verfügung, die Waldbauer Hermann-Josef Vogt aus Schmallenberg gegen den Wisent-Verein erwirkt hatte. Dem Verein wurde darin auferlegt, die Wisente von den Grundstücken des Waldbauern fern zu halten. Dagegen legte der Wisent-Verein Widerspruch ein. Daraufhin stellte das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung aus der Einstweiligen Verfügung gegen den Träger-Verein „Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.“  ein.

Eine Zwangsvollstreckung ist derzeit bis zur Rechtskraft der angestrebten Berufungsentscheidung nicht zu erwarten. Das bedeutet: Der Verein muss die Tiere also noch nicht zurückholen oder gar einsperren.

Neben der Berufung gegen die weiter bestehende Einstweilige Verfügung möchte der Verein den Streit auch inhaltlich klären lassen und strebt deshalb neben der Berufung gegen die Verfügung zugleich auch ein Verfahren in der Hauptsache an. Das hat gegen über einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Vorteil, dass dort ausführlich inhaltlich argumentiert werden kann. Dann können z.B. Gutachten vorgelegt und Vor-Ort-Termine anberaumt werden.

Die Richterin hatte in ihrer Urteilsbegründung vom Donnerstag insbesondere angeführt, dass aus ihrer Sicht die im April 2013 freigesetzten Wisente noch nicht den Status der Herrenlosigkeit erreicht hätten. Denn die Tiere kämen zum Beispiel regelmäßig zur Fütterung, seien GPS-besendert und würden geimpft. All dies spräche dafür, dass der Verein das Eigentum an den Tieren noch nicht aufgegeben habe.

„Wir bewerten dies inhaltlich deutlich anders“, sagt dazu Bernd Fuhrmann, sieht in der richterlichen Argumentation aber auch zugleich einen deutlichen Hinweis zugunsten der Position des Vereins. Denn der Verein werde nun zügig alles daran setzen, diesen Status der Herrenlosigkeit für die Wisente zu erreichen. In gemeinsamen Gesprächen mit der Koordinierungsgruppe des Wisent-Projekts (Waldbauern, Tourismusexperten, Naturschützern, Jägern, Landesbetrieb „Wald und Holz“, Kommunen Kreise und Land) und den Partnern des öffentlichen-rechtlichen Vertrags soll nun der Weg hin zu diesem Ziel erörtert werden. Am Ende stehe dann laut Fuhrmann ein neuer öffentlich-rechtlicher Vertrag, der den alten ablöse und in dem die Herrenlosigkeit der Wisente eindeutig definiert und als erreicht deklariert werde.

Unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung, macht der Vorsitzende Bernd Fuhrmann deutlich, dass der Verein eine Konsenslösung mit den geschädigten Waldbauern aus dem Hochsauerlandkreis anstrebe. „Es gehört von Anfang an zu den Grundpfeilern des Artenschutz-Projektes, dass von Wisenten verursachte Schälschäden ausgeglichen werden sollen“, unterstreicht Fuhrmann. Seit der Freisetzung der Tiere sind dem Verein von privaten Waldbesitzern aus dem Hochsauerland bislang – durch einen unabhängigen Schätzer bestätigte – Schälschäden an Bäumen in Höhe von rund 21.000 Euro gemeldet worden. Sie werden allesamt beglichen.

Vor dem Hintergrund dieser Schälschäden-Problematik hatte Anfang September auf Einladung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen ein Gespräch mit den Partnern des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Freisetzung der Wisente stattgefunden. Die Teilnehmer kamen in drei entscheidenden Punkten überein:

  1. Das wichtige Wisent-Projekt, das auch international hohes Ansehen und Beachtung genießt, soll fortgesetzt werden.
  2. Der Wisent-Verein unternimmt alles, um die Schälschäden zu minimieren, außerdem soll es künftig einmal im Jahr einen Schadensbericht über alle Gebiete und alle Schadenskategorien hinweg geben.
  3. Und es soll ein Fonds zur finanziellen Regulierung von Flurschäden eingerichtet werden. Wer sich daran in welche Höhe beteiligt wird in weiteren Gesprächsrunden diskutiert. Inzwischen hat bereits der Kreistag des Kreises Siegen-Wittgenstein beschlossen, sich mit bis zu 10.000 Euro jährlich an einem solchen Fonds zu beteiligen.


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