13 Mai Gericht kündigt Entscheidung für Anfang Juni an
Rechtstreit zwischen Wisent-Verein und Waldeigentümern endet ohne konkretes Ergebnis
Bad Berleburg/Arnsberg, 13. Mai 2016. Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag Vormittag in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen drei privaten Waldeigentümern und dem Wisent-Verein eine Entscheidung für den 3. Juni angekündigt. Zuvor hatte das Gericht den Klägern nahegelegt, ihre Klage auszusetzen, bis die nächst höhere Instanz am Oberlandesgericht Hamm eine Entscheidung getroffen hat. Denn dort findet im September das Berufungsverfahren des Wisent-Vereins gegen zwei andere Kläger statt.
Der Richter gab den Klägern zu Beginn der Verhandlung zu bedenken, dass bereits zwei andere inhaltlich gleichlautende Klagen vor dem OLG in Hamm anhängig seien, zudem würden zusätzliche Kosten verursacht. Die drei Kläger folgten dem Rat des Richters jedoch nicht. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück und kündigte anschließend eine Entscheidung für den 3. Juni an.
Dem Landgericht lagen drei praktisch gleichlautende Klagen von Waldeigentümern aus dem Hochsauerlandkreis vor. Sie wollten erreichen, dass die frei lebenden Wisente im Rothaargebirge ihre Grundstücke nicht betreten dürfen. Deshalb haben sie den Wisent-Verein als Träger des für Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojektes der vom Aussterben bedrohten größten Landsäugetiere Europas verklagt. Die drei Waldeigentümer führen aktuell Klage über Schälschäden an ihren Bäumen durch die Wisent-Gruppe. Bis zu Beginn des Prozesses hatte der neutrale Schätzer in den Fällen der drei Kläger seit 2014 Schäden in Höhe von insgesamt rund 2.000 Euro festgestellt. Davon entfallen auf einen der Kläger 1.100, auf einen zweiten 137 Euro und auf den dritten Kläger 860 Euro. Alle diese Schäden werden vom Wisent-Verein unverzüglich und zwar viel schneller als bei Wildschäden sonst üblich beglichen.
Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen war im vergangenen Jahr ein Schadensfonds speziell für diese Schäden an Bäumen eingerichtet werden. Er ist mit bis zu 50.000 Euro jährlich ausgestattet. In ihn zahlen das Land NRW, die Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer, der Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Wisent-Verein und der WWF ein. Die von privaten Waldbesitzern gemeldeten und geprüften Schäden an Bäumen durch Wisente liegen jährlich bei rund 15.000 Euro.
Im Oktober 2015 war der Wisent-Verein vom Landgericht in Arnsberg dazu verurteilt worden, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Tiere vom Betreten der Flächen zweier Waldeigentümer aus dem Hochsauerlandkreis zu ergreifen. Damit hat der Verein unverzüglich begonnen, um Schäden an Bäumen so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu minimieren. Entscheidend ist dabei die Schaffung neuer attraktiver und vielfältiger Nahrungsquellen auf der Wittgensteiner Seite des Rothaarsteigs. Einen wichtigen Baustein in diesem Konzept bildet die Kühhude. Dort hat die Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer ein rund acht Hektar großes Areal erworben und den Wisenten zur Verfügung gestellt. Im Bereich der Wittgenstein-Berleburg’sche Rentkammer werden darüber hinaus weitere Wiesen und Grünflachen – die über das ganze Gebiet verteilt sind – aufgewertet, um die Wisente vom Hochsauerland fern zuhalten. Insgesamt sind dies im Streifgebiet der Wisentherde zirka 60 Hektar. Im Kern wird die Zusammensetzung der Pflanzen auf diesen Grundstücken vielfältiger und abwechslungsreicher gestaltet.
Gegen das Urteil des Landgerichts vom Oktober 2015 vergangenen Jahres hat der Wisent-Verein Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung findet im September 2016 vor dem Oberlandesgericht in Hamm statt.
2013 waren nach jahrelangen Vorbereitungen und Test die ersten Wisente in Freiheit entlassen worden. Inzwischen ist die Gruppe auf 17 Tiere gewachsen. Die Mehrheit der scheuen Kolosse ist bereits in Freiheit geboren. Das Wisent-Projekt findet international bei Experten und Medien hohe Aufmerksamkeit.