15 Feb Gericht weist Klagen gegen Wisent-Projekt ab
Freisetzung der bedrohten Tiere ist nicht illegal / Verein unterstützt Umweltministerin bei der Suche nach einer Konsenslösung für das einzigartige Artenschutzprojekt
Bad Berleburg, 15. Februar 2019. „Damit ist der gegen den Verein erhobene Vorwurf der illegalen Freisetzung von Wisenten nicht mehr haltbar“, freut sich der erste Vorsitzende des Wisent-Vereins, Bernd Fuhrmann, über die heute veröffentlichten Urteile des Verwaltungsgerichts Arnsberg.
Seit April 2013 gibt es im Rothaargebirge einzigartig in Westeuropa wieder frei lebende Wisente. Dies geschieht auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Diesen Vertrag hatten die vier klagenden Waldbauern vor Gericht angegriffen und das Land Nordrhein-Westfalen, die Bezirksregierung Arnsberg und den Kreis-Siegen Wittgenstein als Vertragspartner verklagt.
„Die Klagen von einzelnen Waldbauern sind in allen Punkten wie erwartet abgewiesen worden“, betont Bernd Fuhrmann, nachdem jetzt die schriftlichen jeweils 50-seitigen Urteile vorliegen.
Das Gericht argumentiert in seinen Urteilen: „Der Abschluss des Vertrages zielte (…) nicht unmittelbar auf ein Betreten der Grundstücke des Klägers durch die Wisente mit den damit verbundenen Baumschäden ab. Eine mittelbare Verursachung liegt hier deshalb nicht vor (…).“
Und weiter stellt das Gericht fest: „Die Beklagten haben keinen hoheitlichen Handlungsbeitrag geleistet, der für das Betreten der Grundstücke des Klägers durch die Wisente und die auf diesen verursachten Schäden adäquat mitursächlich geworden ist.“ Die Vertragspartner „ersetzen mittels des Vertragsabschlusses lediglich die für die Freisetzungsphase erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.“ Für die Aussetzung der Wisente seien die Beklagten nicht zur Verantwortung zu ziehen.
Wisent-Vereinsvorsitzender Bernd Fuhrmann betont: „Damit steht für uns fest, dass der Wisent-Verein auf der Grundlage eines gültigen Vertrages gehandelt hat und weiterhin handelt.“
Fuhrmann betont weiter: „Jetzt gilt es, gemeinsam mit den Vertragspartnern Land, Kreis und Bezirksregierung Lösungen für den Erhalt des Artenschutzprojektes zu entwickeln.“ Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser hatte das Thema erst kürzlich zur Chefsache gemacht. Sie will noch in diesem Jahr eine Konsenslösung mit allen Beteiligten finden.