Keine Überraschung

Verkündungstermin im Rechtsstreit zwischen Wisent-Verein und Waldeigentümern

Bad Berleburg/Arnsberg, 3. Juni 2016. Das Landgericht Arnsberg hat am Freitag (3. Juni) erneut ein Urteil im Streit über die freilebenden Wisente verkündet. Drei private Waldeigentümer aus Schmallenberg hatten den Wisent-Verein verklagt mit dem Ziel, dass die im Rothaargebirge frei lebenden Wisente ihre Grundstücke nicht mehr betreten dürfen.

Das Landgericht hat dem Wisent-Verein auch in diesen Fällen auferlegt, „geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, damit die Tiere nicht mehr die Waldstücke der Kläger betreten und Schäden an den Buchen anrichten. „Das Urteil ist nichts Neues, da die Klärung in der Sache im September vor dem OLG in Hamm erfolgen wird“, so Dr. Michael Emmrich, Pressesprecher des Vereins Wisent-Welt-Wittgenstein, der das für Westeuropa einzigartige Artenschutzprojekt der vom Aussterben bedrohten größten Landessäugetiere Europas trägt. Außerdem kündigte Emmrich an, dass der Verein auch gegen diese Urteile Berufung beim Oberlandesgericht einlegen wird.

Bereits im Herbst 2015 hatte es eine rechtliche Auseinandersetzung mit zwei inhaltlich gleichlautenden Klagen gegeben. Damals war das Arnsberger Landgericht zu demselben Urteil gekommen, der Wisent-Verein hatte dagegen Berufung eingelegt. Als nächst höhere Instanz hat das Oberlandesgericht in Hamm eine Entscheidung für September 2016 angekündigt.

2013 waren nach jahrelangen Vorbereitungen und Tests die ersten Wisente in Freiheit entlassen worden. Die Mehrheit der eindrucksvollen Könige der Wälder ist bereits in Freiheit geboren. Das Wisent-Projekt findet international bei Experten und Medien hohe Aufmerksamkeit.

Das Artenschutzprojekt wird vom Bundesamt für Naturschutz aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie vom Kreis Siegen-Wittgenstein, der Stadt Bad Berleburg und zahlreichen privaten Sponsoren gefördert.



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