Kläger und Wisent-Verein schließen Zwischenvergleich

Landgericht Arnsberg rät Parteien zur außergerichtlichen Einigung / Mediator soll diesen Prozess befördern / Wisent-Artenschutzprojekt kann erst einmal fortgesetzt werden

Arnsberg/Bad Berleburg, 27. März 2015. Vor dem Landgericht Arnsberg haben die beiden Kläger Hubertus Dohle und Georg Feldmann-Schütte und der Wisent-Träger-Verein am Freitag einen so genannten Zwischenvergleich geschlossen. Damit kann das für Westeuropa einzigartige Artenschutz-Projekt zur Wiederansiedlung der großen Landsäugetiere vorerst weitergeführt werden. Seit rund zwei Jahren gibt es im Rothaargebirge eine frei lebende Wisente-Gruppe, die inzwischen auf zwölf Tiere angewachsen ist. Da die Wisente auch insbesondere die Rinde von Buchen schälen, wollten die Kläger im Hauptsacheverfahren ein Betretungsverbot ihrer Grundstücke für die Wisente erreichen.

Hubertus Dohle hatte vom Wisent-Verein gefordert, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die dem Beklagten gehörende Wisent-Herde das dem Kläger gehörende Waldgrundstück (…) betritt“. Die durch Wisente entstandenen Schälschäden an Bäumen hatte Hubertus Dohle in seiner Klageschrift als „Störung des Besitzes“ bezeichnet. In die gleiche Richtung zielt die Klage von Georg Feldmann-Schütte.

Auf Anregung des Richters gingen die Kläger und der Verein nun aufeinander zu und schlossen einen Zwischenvergleich. Um den beiden Parteien ausreichend Zeit zu geben, diesen Prozess zu vertiefen, hat der Richter den nächsten Gerichtstermin auf den 16. Oktober 2015 festgesetzt. Das verbleibende halbe Jahr sollten beide Seiten nutzen, um womöglich eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, empfahl der Richter.

Für die Freisetzungsphase des Wisent-Projekts ist 2013 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Träger-Verein, dem Land, der Bezirksregierung, dem Kreis und weiteren involvierten Partnern geschlossen worden.

Auf der Basis dieses Vertrages hat der Wisent-Verein vor dem Arnsberger Landgericht jetzt im Rahmen des Zwischenvergleichs bekräftigt, verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um die Wisente am Betreten der Grundstücke der klagenden Hochsauerländer Waldeigentümer zu hindern.

Eine Schlüsselrolle wird dabei ein vom Land NRW an die landeseigene Wildforschungsstelle erteilter Untersuchungsauftrag sein. Darin soll untersucht werden, wie das natürliche Nahrungsangebot verbessert werden kann, damit die Wisente den südlichen Teil des Streifgebietes – also die Wittgensteiner Seite – künftig stärker nutzen.

Unabhängig davon ist der Wisent-Verein bereits seit einiger Zeit aktiv auf diesem Gebiet, unterstreicht Johannes Röhl vom Vorstand. Denn derzeit läuft eine Testphase, um Pellets als Nahrungsergänzung für die Tiere zu erproben, ebenfalls mit dem Ziel, den Appetit der Tiere auf Baumrinden zu zügeln. Außerdem will der Verein gemeinsam mit dem Land NRW und den beiden Kreisen ein Konzept erproben, um den Tieren im nördlichen Teilbereich des Projektgebietes einen direkten Übertritt in den Hochsauerlandkreis (HSK) zu verwehren.

Wesentlich ist auch die Verpflichtung des Vereins, entstehende Schälschäden auszugleichen. Zur Einrichtung eines entsprechenden Schadensfonds führt das NRW-Umweltministerium seit Monaten federführend Gespräche. Am heutigen Freitag hat der zuständige Minister Johannes Remmel mitgeteilt, dass dafür ab sofort jährlich 50.000 Euro zur Verfügung stehen.

Der Wisent-Verein hat sich vor dem Landgericht Arnsberg außerdem dazu verpflichtet, nichts zu tun, um den jetzigen Status der Tiere tatsächlich oder rechtlich zu verändern – also zum Beispiel keinen Antrag auf Herrenlosigkeit zu stellen oder die Besenderung einzelner Tiere zu beenden.

Darüber hinaus haben sich beide Seiten auf ein Mediationsverfahren verständigt. Es findet unter der Leitung eines gerichtlichen Streitschlichters am Landgericht Arnsberg statt. Bestenfalls führt es zu einer außergerichtlichen Einigung und macht den vom Richter festgesetzten Termin im Oktober überflüssig. „Wir sehen das als sehr positiv an. Wir wünschen uns, dass wir so zu einer besseren Gesprächsbasis als in der Vergangenheit kommen und einen für beide Seiten erfolgreichen Kommunikationsprozess starten können“, sagt Johannes Röhl.



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