
09 Dez Niederlage für Kreisverwaltung: Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Gericht kritisiert Inanspruchnahme des Gerichts und äußert gravierende Zweifel an behaupteten Gefahren durch Wisente
Wichtiger Meilenstein für das in Westeuropa einzigarte Wisent-Artenschutzprojekt: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Beschluss von Donnerstag, 8. Dezember, den Antrag des Kreises Siegen-Wittgenstein auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Trägerverein Wisent-Welt Wittgenstein als bereits unzulässig abgelehnt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass der Kreis nach den Fachgesetzen umfangreiche Eingriffs- und Regelungsbefugnisse habe. Daher sei die Behörde auch ohne Inanspruchnahme des Gerichts in der Lage, den behaupteten Gefahrenlagen Rechnung zu tragen.
Zugleich äußert das Gericht aber bereits „gravierende“ Zweifel an den vom Kreis Siegen-Wittgenstein behaupteten Gefahrenlagen, da bislang keine einzige der für Gefahrenabwehr zuständigen Behörden Anlass für entsprechende Maßnahmen gesehen habe. Die dadurch zum Ausdruck kommende Gefahreneinschätzung und -prognose spreche für sich. Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages über die Freisetzungsphase und zur Eigentumsaufgabe hat sich das Gericht ausgehend von seinem Ansatz nicht äußern müssen.
Die Wisent-Allianz erwartet von der Kreisverwaltung, dass ihre bereits vor Wochen eingereichten Vorschläge zum Wohl der Tiere – insbesondere zur angebotenen Winterfütterung – nun unverzüglich umgesetzt werden und dem fraktionsübergreifenden Willen damit Rechnung getragen wird.