(Noch) keine Entscheidung beim BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Freitag keine Entscheidung zum Wisent-Artenschutzprojekt verkündet.

Einige Wisentfreunde reisten nach Karlsruhe.

Karlsruhe, 16. November 2018. In der eineinhalbstündigen Verhandlung empfahl der fünfte Zivilsenat des BGH, dass die zweite Phase des Wisent-Wiederansiedlungsprojektes abgeschlossen werden solle. Dazu sagt der erste Vorsitzende des Wisent-Vereins, Bernd Fuhrmann: „Die Ausführungen des Senats sind für uns eine Ermutigung. Wir nehmen den Appell sehr ernst, jetzt die zweite Phase des Projektes zu beenden.“ Das Wisent-Projekt ist in drei Phasen unterteilt: Auswilderung, Freisetzung und schließlich – wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind – die Herrenlosigkeit.

„In diesem Zusammenhang hat das Gericht deutlich gemacht“, sagte Bernd Fuhrmann, „dass sich die Vertragspartner nicht hinter den Gerichten verstecken sollten. Wir werden jetzt das Gespräch mit unseren Vertragspartnern suchen, um eine Entscheidung über das Ende der zweiten Phase herbeizuführen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir sehr gute Argumente für die Fortführung des einzigartigen Artenschutzprojektes im Rothaargebirge haben.“

Das Gericht nannte keinen Termin für eine Entscheidungsverkündung. Eventuell werde noch eine zweite mündliche Verhandlung anberaumt. Außerdem gab das Gericht zu erkennen, dass der Konflikt an das Oberlandesgericht in Hamm zurück verwiesen werden könne. In diesem Zusammenhang wird dann auch das Naturschutzrecht eine bedeutende Rolle spielen. Denn der Zivilsenat gab zu erkennen, dass sich möglicherweise aus dem Naturschutzrecht eine Duldungspflicht für die Kläger ableiten lasse. Das heißt: In der derzeitigen aktuellen zweiten Phase des Projektes müssten es die Kläger bei Ersatz der ihnen entstehenden Schäden hinnehmen, dass die Wisente ihre Grundstücke betreten.

Auch zur Größe des Projektgebietes äußerte sich der fünfte Zivilsenat. Zwar seien in den öffentlich-rechtlichen Verträgen 4.300 Hektar als Projektgebiet ausgewiesen, entscheidend sei aber, wie sich das Projekt in der Realität entwickelt habe. Außerdem könne es auch der Sinn dieser zweiten Phase sein, das Verhalten der Tiere in Bezug auf ihre Wanderungsbewegungen zu untersuchen und zu bewerten. Diese zweite derzeitige Phase des Artenschutzprojektes bewertete das Gericht ausdrücklich auch als Experimentierphase. Eine Einzäunung stünde dem entgegen.

Zwei Waldeigentümer aus dem Hochsauerlandkreis hatten den Wisent-Verein verklagt. Sie wollen erreichen, dass die frei lebenden Wisente im Rothaargebirge ihre Grundstück nicht mehr betreten dürfen, um Schälschäden an ihren Bäumen zu verhindern.

Im vergangenen Jahr hatte sich das Oberlandesgericht in Hamm mit dem Fall befasst. Gegen das Urteil hatten sowohl die Waldeigentümer als auch der Wisent-Verein Revision beim BGH eingelegt.

Im April 2013 waren acht Wisente auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages – bei dem auch die NRW-Landesregierung Partner ist – in die Freiheit entlassen worden. Mittlerweile ist die Gruppe auf zirka 20 Tiere angewachsen. Frei lebende Wisente sind einzigartig in ganz Westeuropa.

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