Wisente sind grundsätzlich scheue und zurückhaltende Tiere. In der Regel meiden sie Menschen. Denn sie finden Zweibeiner ziemlich uninteressant. Aber sie schützen und verteidigen auch ihre Neugeborenen. Die Wisente im Rothaargebirge haben einen riesigen Aktionsradius. Es ist deshalb ein ganz seltenes Ereignis, sie leibhaftig anzutreffen. Sollten Sie dennoch das Glück haben, dann beherzigen Sie bitte die oberste Regel: Respekt! Denn Wisente sind Wildtiere.
So machen Sie alles richtig, wenn Sie Wisenten in der freien Natur begegnen – und das gilt für alle anderen Wildtiere im Wald auch:
Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen.
Halten Sie mind. ca. 50 Meter Abstand.
Nähern Sie sich nicht aktiv.
Füttern Sie nicht.
Verhalten Sie sich vorausschauend sowie der Strecke und den Begebenheiten angemessen.
Passen Sie Ihr Tempo so an, dass Sie jederzeit reagieren können.
Auch der Wald gehört jemandem! Beachten Sie Absperrungen und befolgen Sie Anweisungen.
Meiden Sie bei Dämmerung den Wald.
Führen Sie Hunde nur auf den Wegen oder an der Leine (außer in Gefahrensituationen).
Halten Sie Abstand zu Wildtieren. Wenn Sie mindestens 50 Meter schwer abschätzen können, sind Sie mit dieser Daumen-Regel auf der sicheren Seite: Halten Sie Ihren Daumen mit ausgestrecktem Arm vor sich. Bedecken Sie das Wildtier, das breit vor Ihnen steht, mit Ihrem Daumen. Wenn Ihr Daumen das Tier vollständig bedeckt, ist der Abstand ausreichend groß. Wenn nicht, ziehen Sie sich langsam zurück.
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
wir freuen uns über Ihren Besuch in einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete unseres Landes. Wir, die Partner Sauerländischer Gebirgsverein e.V., Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Sauerland-Radwelt e.V., Wisent-Welt-Wittgenstein e.V., Sauerland-Tourismus e.V., Touristikverband Siegerland-Wittgenstein e.V., Waldbauernverband NRW e.V. sowie die Naturparke Sauerland-Rothaargebirge, Arnsberger Wald und Diemelsee, treten für ein rücksichtsvolles Mit- und Nebeneinander aller Naturnutzer ein. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, das Naturerleben in Siegerland-Wittgenstein und im Sauerland konfliktarm und ohne Einschränkung der Qualität zu gestalten. Wir möchten Menschen in der Natur für die Eigentumsrechte im Wald und für den Naturschutz sensibilisieren.
Das Betreten des Waldes ist jedermann zum Zweck der Erholung gestattet. Für einige empfindliche und leicht zu schädigende Waldflächen besteht allerdings ein Betretungsverbot. So dürfen z.B. Naturschutzgebiete und Anpflanzungen nicht betreten werden. Gleiches gilt für gesperrte bzw. eingezäunte Flächen und Wege.
Dabei gilt bundesweit: Der Wald wird auf eigene Gefahr betreten. Zu einem intakten Wald gehören auch Alt- und Totholz. Teile von Bäumen oder ganze Bäume, die nicht mehr forstlich genutzt werden, können absterben. Abgestorbene Äste und Bäume fallen manchmal auch ohne besonderen Einfluss durch Wind oder Sturm in sich zusammen. Einzelne Äste können sich jederzeit aus den Kronen der Bäume lösen und auch auf Wege fallen. Bitte seien Sie sich dieser Gefahr bewusst und vermeiden Sie daher den längeren Aufenthalt unter abgestorbenen Bäumen. Bei starkem Wind und Sturm verlassen Sie bitte den Wald.
Das Feuermachen ist grundsätzlich verboten, ebenso das Rauchen im Wald in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.
Wer sich auf den Wegenetzen im Sauerland und Siegerland-Wittgenstein bewegt, trifft auf Fußgänger, Radfahrer und Reiter sowie im Winter auch auf Skilangläufer. Sie alle eint das Interesse an der Natur und das Ziel der Erholung. Begegnungen von Sportlern in der Natur verlaufen zur beiderseitigen Zufriedenheit, wenn sich beide Seiten respektvoll verhalten:
Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen.
Obwohl das Betreten des Waldes für Fußgänger erlaubt ist, gelten für andere Naturnutzer jeweils spezielle Regeln des Landesnaturschutz- und Landesforstgesetzes in Nordrhein-Westfalen und Hessen. So ist das Radfahren im Wald auf sog. „festen Wegen“ gestattet (Definition siehe z.B. Urteil VG Köln), das Reiten im Wald wiederum nur auf den gekennzeichneten Reitwegen, außer in so genannten Freistellungsgebieten (Informationen hierüber bei den jeweiligen Kreisen bzw. kreisfreien Städten). Bei der Anreise gilt immer: Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab.
Verhalten Sie sich vorausschauend, der Strecke und den Begebenheiten angemessen.
Zur Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Naturnutzer ist ein vorausschauendes und angemessenes Verhalten aller wichtig. In nicht einsehbaren Passagen und an schmalen sowie steilen Stellen können jederzeit Hindernisse oder andere Naturnutzer erscheinen. Auch das Verweilen an solchen Punkten birgt ein Risiko. Wegeuntergründe und Witterungsverhältnisse beeinflussen, ob Schuhe, Pferdehufe oder Räder ausreichend Halt bieten. Bei schnellen Abfahrten müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass jederzeit auch Wild Ihren Weg queren kann. Vor allem für Radfahrer gilt daher: Sie müssen in Sichtweite sicher anhalten können!
Passen Sie Ihr Tempo so an, dass Sie jederzeit reagieren können.
Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit, wenn sich andere Nutzer nähern. Nur so bleibt allen Zeit, auch angemessen zu reagieren.
Machen Sie sich freundlich und rechtzeitig bemerkbar.
Wenn Sie auf andere Naturnutzer treffen, die Sie überholen möchten, machen Sie rechtzeitig auf sich aufmerksam, falls diese Sie nicht bereits wahrgenommen haben. Wir sind alle zur Erholung in der Natur unterwegs und wünschen uns ein freundliches Miteinander.
Lassen Sie andere Naturnutzer gefahrenfrei passieren.
Ist jemand schneller oder in einer anderen Richtung unterwegs, bieten Sie sich gegenseitig die Möglichkeit, gefahrenfrei aneinander vorbei zu kommen.
Auch der Wald gehört jemandem! Beachten Sie Absperrungen und befolgen Sie Anweisungen.
Der Wald in Wittgenstein, Siegerland und Sauerland gehört privaten Eigentümern, Städten und Gemeinden sowie dem Staat. Der Wald spielt für diese Eigentümer eine wichtige wirtschaftliche Rolle, besonders für die privaten Waldbesitzer. Respektieren Sie die Rechte der Grundeigentümer und haben Sie Verständnis dafür, wenn Ihnen bei Ihren Aktivitäten Spuren der Forstwirtschaft begegnen, wenn Holztransporter oder Forstleute mit Ihren Fahrzeugen den Wald befahren, wenn Wege durch wirtschaftliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden oder Sie durch Sperrschilder auf Gefahren bei der Holzfällung hingewiesen werden. Bitte beachten Sie unbedingt diese nur kurzzeitig aufgestellten Sperrschilder, denn befolgen Sie sie nicht, begeben Sie sich in akute Lebensgefahr.
Nutzen Sie die Wege verantwortungsvoll
Die Wege, die dir für Ihren Naturgenuss zur Verfügung stehen, sind die forstwirtschaftlichen Lebensadern. Sie sind in erster Linie für die Bewirtschaftung des Waldes gebaut und werden hierfür regelmäßig instandgesetzt. Aber die Wege sind zu einem großen Teil naturbelassen. Durch eine nicht angemessene Fahrweise kann es zu starken Erosionsschäden auf den Wegen kommen. Vor allem naturbelassene oder mit Feinabdeckung befestigte Wege werden durch unachtsame Bremsmanöver beschädigt.
Meiden Sie den Wald bei Dämmerung und Dunkelheit.
Besonders zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang bedarf es eines rücksichtsvollen Verhaltens im Wald, da z.B. die Tierwelt von Lärm und hellem Licht ganz besonders gestört wird. Vermeiden Sie zu diesen Zeiten Aufenthalte und den Einsatz von grellen Leuchten im Wald.
Schonen Sie und schützen Sie Tiere und Pflanzen und verhalten Sie sich angemessen.
In den Wäldern im Wittgensteiner Land, Sauerland und Siegerland leben viele Wildarten. Rotwild, Schwarzwild (Wildsauen), Muffelwild und seit einiger Zeit können Ihnen auch Wisente hier im Wald begegnen. Die Risiken, die von diesen Tieren für den normalen Wanderer ausgehen, sind gering und können durch entsprechend angepasste und respektvolle Verhaltensweisen auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Muttertiere haben den unbedingten Drang, Ihre Jungtiere zu beschützen. Dies gilt für alle Wildarten. Sollte es zu einer Begegnung kommen, gilt insbesondere für Begegnungen mit Wildschweinen oder Wisenten:
Der Umgang mit Zecke
Um die Infektion zu verhindern, ist es notwendig, sich nach Waldspaziergängen sorgfältig abzusuchen, um Zecken möglichst vor dem Einstich zu finden, wenn Sie direkten Kontakt zu Gräsern und Büschen hatten. Entfernen Sie die Zecke mit einem geeigneten Mittel innerhalb der ersten 24 Stunden, so ist die Infektionswahrscheinlichkeit deutlich geringer. Weitere Informationen zum Umgang mit Zecken finden Sie hier.
Bitte beschädigen Sie keine Pflanzen und Pilze und reißen Sie sie nicht aus. Sie könnten geschützt sein. Fehlverhalten kann zu empfindlichen Strafen führen. Für das Sammeln von Pilzen und Beeren musst du die Rechtsvorschriften beachten.
Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit!
Wenn Sie Ihre Abfälle zurücklassen, gefährden Sie die Tier- und Pflanzenwelt und zerstören das Landschaftsbild für andere Naturnutzer und sich selbst. Nehmen Sie daher Ihre Abfälle wieder mit nach Hause, um sie korrekt zu entsorgen.
Führen Sie Hunde nur auf den Wegen oder an der Leine (außer in Gefahrensituationen).
Wer mit seinem Hund unterwegs ist, ist verpflichtet, diesen immer sicher unter Kontrolle zu halten. So werden andere Naturnutzer nicht verunsichert. Abseits von Wegen dürfen Sie Ihren Hund nur an der Leine führen. Wenn ein Tier Ihren Hund angreift, leinen Sie ihn ab! Der Hund ist schneller und wendiger als Sie und wird Sie auf jeden Fall wiederfinden.