Eine wichtige Aufgabe bei der Durchführung des Wisent-Projektes war und ist die Erfassung der Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie, der Fledermausarten der Anhänge II und IV und der Fischarten und Rundmäuler des Anhangs.
Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Einflüsse der Wisente auf die untersuchten Arten festgestellt werden. Dies ist auch für die kommende Zeit, welche die Wisente noch im Auswilderungsgehege verbringen werden, kaum zu erwarten.
Durch das Grasen der Wisente auf den Grünlandflächen und Wegrändern sowie durch den Dung, welchen die Wisente hinterlassen, ist davon auszugehen, dass (evtl. mit Ausnahme des Schwarzstorchs und der Fischarten) alle zu untersuchenden Tierarten von einem gesteigerten Nahrungsangebot in Form von Mäusen und Insekten, welche durch die geschaffenen Wärmeinseln angezogen werden, profitieren dürften.
Mit Schwarzstorch Ciconia nigra, Rotmilan Milvus milvus, Raufußkauz Aegolius funereus, Sperlingskauz Glaucidium passerinum, Schwarzspecht Dryocopus martius, Grauspecht Picus canus und Großem Mausohr Myotis myotis konnten bis auf Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii, Mopsfledermaus Barbastella barbastellus, (West-) Groppe Cottus gobio und Bachneunauge Lampetra planeri alle für die Untersuchung ausgewählten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und alle Tierarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Wisentauswilderungsareal nachgewiesen werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass die genannten, fehlenden Fledermausarten (zudem auch einige fehlende Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, wie Wasserfledermaus und Kleinabendsegler) bei zukünftigen Untersuchungen entdeckt werden. Nach derzeitigem Wissen sind keine negativen Auswirkungen durch die Wisente auf die untersuchten Tierarten im Untersuchungsgebiet erkennbar.
Die Ausführungen basieren auf den Studienergebnissen der am Projekt beteiligten Wissenschaftler.