Die Verhaltensregeln für die „Wisent-Wildnis“

Die „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“ ist ein weit­gehend naturbelassenes Areal mit unbe­festigten Wegen. Tritt­sicherheit und festes Schuhwerk sind deshalb unerlässlich. In ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen können in Begleitung einen be­festigten Wirtschaftsweg mit eingeschränkter Sicht ins Gelände nutzen. Er steht auch Eltern mit Kinderwagen u.ä. zur Verfügung. Das Betreten der „Wisent-Wildnis am Rothaarsteig“ erfolgt auf eigene Gefahr.

Hunde dürfen nicht mit in die „Wisent-Wildnis“ genommen werden.

Entsorgen Sie Ihren Müll nicht im Gelände.

Halten Sie Abstand zu den Tieren; stören und berühren Sie die Wisente nicht. Die Wisente sind zwar Menschen gewöhnt, sie bleiben aber dennoch Wildtiere.

Füttern verboten. Wisente sind extrem empfindlich gegenüber nicht-artgerechtem Futter.

Grillen, Campen, offene Feuer u.ä. sind im Gelände strikt ­untersagt.

Das Übersteigen der Zäune ist nicht erlaubt. Achtung: Der Zaun steht unter Strom!

Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Diese haften für die Kinder.

Sie können gerne zum privaten Gebrauch fotogra­fieren und filmen. Gewerbliche Aufnahmen bedürfen ­jedoch der Genehmigung des Trägervereins „Wisent-Welt-Wittgenstein e. V.“.

Bitte bewahren Sie Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen der „Wildnis“ auf; sie ist unseren Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.

Bei Verstoß gegen die „Wildnis“-Regeln sind unsere Mitarbeiter berechtigt, Besucher des Geländes zu verweisen.

Das Rauchen im Gelände ist nicht gestattet.

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