Wisente bleiben frei

Einstweilige Verfügung gegen Wisent-Verein ist vom Tisch | Hochsauerländer Waldbesitzer zieht seinen Antrag wegen Schälschäden zurück

Arnsberg / Bad Berleburg, 4. Februar 2015. Die Einstweilige Verfügung gegen den Wisent-Verein ist vom Tisch. Waldbesitzer Hermann Josef Vogt hat seinen Antrag am Mittwoch auf Anraten des Vorsitzenden der Berufungskammer des Arnsberger Landgerichts zurückgezogen. Rechtsanwalt Stephan Hertel stimmte im Namen des Wisent-Vereins der Beendigung des Verfahrens zu.

Der Vorsitzende der Kammer hatte dem Waldbesitzer deutlich zu verstehen gegeben, dass die Einstweilige Verfügung keinen Bestand haben werde und die Berufung des Wisent-Trägervereins berechtigt sei. Denn der Waldbauer habe es monatelang akzeptiert, dass die Wisente nach ihrer Freilassung im April 2013 seinen Besitz betreten hatten. Damit sei eine Einstweilige Verfügung, die einer akuten Gefahrenabwehr diene, nicht mehr gerechtfertigt. Eine Eilbedürftigkeit bestehe auch deshalb nicht, weil der Betrieb des Waldbauern nicht existenziell gefährdet sei. Daraufhin zog Hermann Josef Vogt seinen Antrag gegen den Wisent-Verein zurück. Damit sind alle bisherigen Entscheidungen im Einstweiligen Verfügungsverfahren vom Tisch. Die Wisente im für Westeuropa einzigartigen Artenschutzprojekt können sich also zunächst weiterhin frei in den Wittgensteiner Wäldern bewegen.

Zur Sache selbst hatte das Landgericht Arnsberg nicht entschieden. Erste Hauptsacheverfahren werden dann Ende März vor einer anderen Kammer des Landgerichts stattfinden.

Zur  Entwicklung des Rechtsstreits: Am 28. August 2014 hatte das Schmallenberger Amtsgericht auf Antrag des Schmallenberger Waldbesitzers Hermann Josef Vogt eine Einstweilige Verfügung gegen den Wisent-Verein erlassen. Danach solle der Verein verhindern, dass die Wisente die Grundstücke des Waldbauern betreten. Dagegen legte der Wisent-Verein umgehend Widerspruch ein. Das Amtsgericht stellte daraufhin die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss gegen den Träger-Verein „Wisent-Welt-Wittgenstein e.V.“  ein. In der nächsten juristischen Runde am 2. Oktober 2014 bestätigte das Schmallenberger Amtsgericht allerdings die Einstweilige Verfügung gegen den Wisent-Verein, ehe diese nun von Waldbesitzer Vogt vor dem Arnsberger Landgericht zurückgenommen wurde.

Unabhängig von der rechtlichen Auseinandersetzung, macht der Vorsitzende des Wisent-Trägervereins Bernd Fuhrmann deutlich, dass der Verein eine Konsenslösung mit den geschädigten Waldbauern aus dem Hochsauerlandkreis anstrebe. „Es liegt auch im Interesse des Vereins und der Glaubwürdigkeit des Artenschutz-Projektes, dass die von Wisenten verursachte Schälschäden wenn möglich minimiert und ausgeglichen werden sollen“, unterstreicht Fuhrmann deshalb.

Dazu gehört auch, dass derzeit ein entsprechender Fonds zur Schadensregulierung aufgebaut wird. Das ist ein zentrales Ergebnis eines Gesprächs mit den Partnern des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Freisetzung der Wisente, das auf Einladung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen im September 2014 stattgefunden hatte. Dabei wurde die Übereinkunft erzielt, dass das Wisent-Projekt, das auch international hohes Ansehen und Beachtung genießt, fortgesetzt werden und ein Schadensfonds etabliert werden soll. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat bereits seine Beteiligung mit 10.000 Euro beschlossen.



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